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CO2-Bepreisung für den Klimaschutz

Ab dem 01.01.2021 steigen die Kosten für fossile Energieträger.

Was seit 2005 bereits für Energie- und Industrieunternehmen gilt, wird nun auf die Bereiche Verkehr und Gebäude ausgeweitet: die CO2-Bepreisung. Fossile Energieträger wie Öl oder Gas sind für einen hohen Anteil am CO2-Ausstoß verantwortlich. Ziel der neuen Bepreisung ist es, Anreize für die CO2-Einsparung zu schaffen und somit den Ausstoß schädlicher Treibhausgase nachhaltig zu reduzieren. Wir werfen einen Blick auf die Änderungen, die Verbraucher*innen zu erwarten haben:

>  Der Preis für eine Tonne Kohlendioxid wurde ab dem 01.01.2021 zunächst auf 25 Euro festgelegt. Innerhalb der nächsten fünf Jahre wird dieser schrittweise auf 55 Euro pro Tonne ansteigen. Die weitere Entwicklung ist aktuell noch offen. Für das Jahr 2026 ist bisher bekannt, dass der Preis zwischen 55 Euro und maximal 65 Euro liegen wird.  

>  Betrachtet man eine Wohnung, die über eine Gasheizung sowie eine Wohnfläche von 70 m² verfügt, ist mit einer durchschnittlichen Erhöhung der Heizkosten um ca. 65 Euro im Jahr 2021 und ca. 140 Euro im Jahr 2025 zu rechnen. Im Vergleich dazu liegt die durchschnittliche Erhöhung der Heizkosten bei einer gleich großen Wohnung mit einer Ölheizung bei ca. 85 Euro im Jahr 2021 und ca. 185 Euro im Jahr 2025.

>  Die zusätzlichen Einnahmen durch die CO2-Bepreisung sollen auf anderer Ebene für Entlastung sorgen. Während ein Teil der Einnahmen in Klimaschutzmaßnahmen investiert wird, wird ab 2021 die EEG-Umlage leicht gesenkt. Auf diese Weise reduzieren sich die Stromkosten. Berufspendler erhalten darüber hinaus eine höhere Entfernungspauschale oder eine Mobilitätsprämie.

Mit der Erweiterung der CO2-Bepreisung auf die Bereiche Verkehr und Gebäude soll der Druck und die Motivation für die Nutzung erneuerbarer Energien steigen. Im Gebäudebereich existieren zahlreiche Fördermöglichkeiten, die eine Umstellung von fossilen auf erneuerbare Energieträger sehr attraktiv machen. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne!