Moltkestraße Düsternbrook
News

Eigentümer­gemeinschaften aufgepasst

Ab dem 01.12.2020 gilt das novellierte WEG.

Heute tritt die WEG-Reform in Kraft. Unser Team ist von unserem Partner W‧I‧R aus Hamburg geschult und kennt sich bestens mit den Änderungen aus.

Das Wohnungseigentümergesetz von 1951 regelt die Rechte und Pflichten einer Eigentümergemeinschaft. Mit der Zeit haben sich jedoch die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen, die umweltpolitischen Herausforderungen und die technischen Möglichkeiten verändert. Zum Beispiel das Bedürfnis, die Wohnungen barrierefreier aus- und umzubauen, energetische Sanierungen durchzuführen oder auch die Errichtung von Lademöglichkeiten für Elektromobilität. Diesen Herausforderungen wird das WEG in vielen Fällen bisher nicht gerecht, insbesondere, weil es für bauliche Maßnahmen häufig die Zustimmung aller oder eines hohen Anteils der Wohnungseigentümer verlangt. Und natürlich bringt die Digitalisierung neue Möglichkeiten Eigentümergemeinschaften.

Wir heben drei Änderungen aus dem novellierten WEG (WEMoG) hervor, die für Eigentümer*innen eine hohe Relevanz haben. 

1. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer entsteht ab jetzt mit Anlegung der Wohnungsgrundbücher. Dies hat zur Folge, dass ab diesem Zeitpunkt die Vorschriften des WEMoG gelten und eine "Ein-Personen-WEG" entsteht.

2. Für die Kosten einer bestimmten Erhaltungsmaßnahme kann ein abweichender Kostenverteilungsschlüssel beschlossen werden. Die Wohnungseigentümer können beispielweise beschließen, dass die Kosten im Zusammenhang mit einem konkreten Fensteraustausch ausschließlich von dem betroffenen Wohnungseigentümer zu tragen sind.

3. Jeder Wohnungseigentümer hat zukünftig einen Individualansprach zur Fassung eines Beschlusses für bestimmte privilegierte Maßnahmen, wie beispielsweise die Errichtung einer Ladestationen für E-Fahrzeuge. Besonders wichtig: Über die konkrete Art der Durchführung entscheidet stets die Eigentümergemeinschaft.

Die Überarbeitung des Gesetzes bringt noch viele weitere Möglichkeiten mit sich, bei denen wir unseren Kund*innen gerne beiseite stehen. Sprechen Sie uns gern an!