Objektbeschreibung und Lage
Wir bitten von einer Bewerbung abzusehen, wenn Sie kein Studierender sind (auch keine Vermietung an Auszubildende).
Der Grundriss kann spiegelverkehrt sein.
Es handelt sich hier um ein 1-Zimmer-Einzelappartement im 2. Obergeschoss.
Es kann die große, gemeinsame Dachterrasse von den Mietern genutzt werden.
Die Nebenkosten beinhalten Betriebs- und Heizkostenvorauszahlung (ohne individuelle Stromkosten, diese sind gesondert zu zahlen).
Wasserkosten sind ebenfalls enthalten.
Optimal auf dem Kieler Westufer gelegen zwischen Universität ( 5 Minuten Fußweg ) und der Holtenauer Straße mit Einkaufsmöglichkeiten, Ärzten, Kneipen, Banken und Post.
Allgemeine Daten
- Adresse: Im Brauereiviertel 9, 24118 Kiel
- Stadtteil: Ravensberg
- Objektnummer: 2973.15
- Wohnfläche ca.: 24,71 m²
- Etage: 2
- Zimmer: 1,0
- Verfügbar ab: 16.09.2025
Kostenzusammensetzung
- Kaltmiete: 370,65 €
- Heizkostenvorauszahlung: 70,00 €
- Gesamtmiete: 440,65 €
- Kaution: 1.111,95 € Kaution
Sonstiges
Die Anmietung ist ausschließlich immatrikulierten Studierenden bzw. dualen Studierenden vorbehalten. Besonderheiten: a) Der Mietvertrag läuft auf bestimmte Zeit und wird für die Dauer von 7 Monaten geschlossen. Das Mietverhältnis wird stillschweigend um 6 Monate erneuert, wenn es nicht von einer Partei mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt wird. b) Der Mieter hat unaufgefordert spätestens zu Beginn eines Semesters durch Immatrikulationsbescheinigung (Original, keine Kopie) nachzuweisen, dass er ordentlicher Studierender an einer Kieler Hochschule/bzw. dualer Studierender ist. Wurde der Mieter nicht immatrikuliert oder exmatrikuliert, endet das Mietverhältnis mit einer Frist von 6 Wochen zum Monatsende. c) Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen, wenn er nicht immatrikuliert ist. d) Die Mietzeit kann auf schriftlichen Antrag des Mieters, der mindestens zwei Monate vor Semesterende dem Vermieter vorliegen muss (Ausschlussfrist), verlängert werden. Eine Verlängerung ist möglich, wenn schwerwiegende Gründe (Examen, Krankheit) eine Verlängerung der Mietzeit rechtfertigen. e) Unabhängig davon, ob der Mieter noch immatrikuliert ist oder nicht endet das Mietverhältnis spätestens 4 Jahre und einen Monat nach Mietvertragsbeginn f) Bei Vertragsabschluss wird eine Indexmiete* vereinbart. * Indexmiete: Die Miete wird durch den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland (Verbraucherpreisindex für Deutschland) bestimmt. Eine erste Änderung der Miete kann frühestens nach Ablauf eines Jahres vorgenommen werden. Gern stehen wir für eine Besichtigung des Apartments (noch vermietet) zur Verfügung und freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme.
Bausubstanz und Energieausweis
- Objektzustand: Gepflegt
- Ausstattungsqualität: Standard
- Baujahr: 1997
- Energieausweis: liegt vor
- Erstellungsdatum: 2008
- Energieausweistyp: Verbrauch
- Endenergieverbrauch: 104 kWh/(m²a)
- Heizungsart: Fernwärme
Endenergieverbrauch dieses Gebäudes
103,80
kWh/(m² • a)