NUR FÜR STUDIERENDE: Einzelapartment mit 2 Zimmern, neue Einbauküche, neuer Bodenbelag

01.07.2025
2,0
57,45 m²
1.061,75 €

Objektbeschreibung und Lage

ACHTUNG: VERMIETUNG NUR AN STUDIERNDE (Vollzeit oder dual).
Wir bitten von einer Bewerbung abzusehen, wenn Sie kein Studierender sind (auch keine Vermietung an Auszubildende)

Fotos sind Beispielfotos , Grundriss ist ein Beispielgrundriss

Es handelt sich hier um ein 2-Zimmer-Apartment mit zwei Zimmern, einem kleinem Badezimmer mit Dusche, eine Küche und einer breiten Dachterrasse.
Das Apartment ist hervorragend für eine studierendes Paar geeignet.

Die Nebenkosten beinhalten Betriebs- und Heizkostenvorauszahlung ( keine individuellen Stromkosten).
Die Immobilie befindet sich im beliebten Brauereiviertel.

Optimal auf dem Kieler Westufer gelegen zwischen Universität ( 5 Minuten Fußweg ) und der Holtenauer Straße mit Einkaufsmöglichkeiten, Ärzten, Kneipen, Banken und Post.
Balkon/Terrasse Balkon/Terrasse
Garten Garten
EBK EBK
Keller Keller

Allgemeine Daten

  • Adresse: Im Brauereiviertel 11, 24118 Kiel
  • Objektnummer: 2974.025
  • Wohnfläche ca.: 57,45 m²
  • Etage: 4
  • Zimmer: 2,0
  • Verfügbar ab: 01.07.2025

Kostenzusammensetzung

  • Kaltmiete: 861,75 €
  • Heizkostenvorauszahlung: 200,00 €
  • Gesamtmiete: 1.061,75 €
  • Kaution: 2.585,25 € Kaution

Sonstiges

Die Anmietung ist ausschließlich immatrikulierten Studierenden bzw. dualen Studierenden vorbehalten. Besonderheiten: a) Der Mietvertrag läuft auf bestimmte Zeit und wird für die Dauer von 6 Monaten geschlossen. Das Mietverhältnis wird stillschweigend erneuert, wenn es nicht von einer Partei mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt wird. b) Der Mieter hat unaufgefordert spätestens zu Beginn eines Semesters durch Immatrikulationsbescheinigung (Original, keine Kopie) nachzuweisen, dass er ordentlicher Studierender an einer Kieler Hochschule/bzw. dualer Studierender ist. Wurde der Mieter nicht immatrikuliert oder exmatrikuliert, endet das Mietverhältnis mit einer Frist von 6 Wochen zum Monatsende. c) Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen, wenn er nicht immatrikuliert ist. d) Die Mietzeit kann auf schriftlichen Antrag des Mieters, der mindestens zwei Monate vor Semesterende dem Vermieter vorliegen muss (Ausschlussfrist), verlängert werden. Eine Verlängerung ist möglich, wenn schwerwiegende Gründe (Examen, Krankheit) eine Verlängerung der Mietzeit rechtfertigen. e) Unabhängig davon, ob der Mieter noch immatrikuliert ist oder nicht endet das Mietverhältnis spätestens 4 Jahre nach Mietvertragsbeginn f) Bei Vertragsabschluss wird eine Indexmiete* vereinbart. * Indexmiete: Die Miete wird durch den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland (Verbraucherpreisindex für Deutschland) bestimmt. Eine erste Änderung der Miete kann frühestens nach Ablauf eines Jahres vorgenommen werden. Gern stehen wir für eine Besichtigung des Apartments (noch vermietet) zur Verfügung und freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme.

Bausubstanz und Energieausweis

  • Objektzustand: Modernisiert
  • Ausstattungsqualität: Standard
  • Baujahr: 1997
  • Energieausweis: liegt vor
  • Erstellungsdatum: 2008
  • Energieausweistyp: Verbrauch
  • Endenergieverbrauch: 104 kWh/(m²a)
  • Heizungsart: Fernwärme

Endenergieverbrauch dieses Gebäudes
103,80 kWh/(m² • a)

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